Sehnsucht nach Sicherheit: der Kindesunterhalt
Kinder haben nicht nur das Bedürfnis, sondern auch das Recht, von beiden Eltern substantielle Unterstützung zu erhalten, auch wenn diese nicht verheiratet sind. Unter Umständen muss der Kindesunterhalt über das 18. Lebensjahr und bis zur Selbsterhaltung gezahlt werden. Beeinträchtigte Kinder haben auch Anspruch auf Unterhaltszahlungen bis ins Erwachsenenalter.
Auf welcher Grundlage wird der Kindesunterhalt berechnet?
- Nettoeinkommen beider Elternteile
- Anzahl der Übernachtungen des Kindes bei beiden Elternteilen
- Kosten für Tagesbetreuung und Ausbildung
- Von den Eltern gezahlte Krankenversicherungskosten
- Anzahl der Kinder
- Besondere Umstände, wie z. B. Ausgaben für die Betreuung von Kindern mit besonderen Bedürfnissen, werden ebenfalls berücksichtigt.
Da die Unterhaltsregelung für Kinder sehr kompliziert ist, ist es ratsam, unser Expertenteam zu konsultieren, bevor Sie weiter vorgehen.